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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 17.08.2010

11 Ta 156/10

Normen:
ArbGG § 51 Abs. 1
ZPO § 141 Abs. 2 S. 3
ArbGG § 51 Abs. 1 S. 2
ZPO § 141 Abs. 2 S. 3
ZPO § 143 Abs. 3

Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Ordnungsgeldbeschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 03.03.2010 - 3 Ca 1394/09 - aufgehoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Staatskasse. [...]
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