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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 19.05.2010

6 Ta 61/10

Normen:
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3
GVG § 17a Abs. 2
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3
BGB § 611 Abs. 1

1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 02.02.2010 - 8 Ca 1662/09 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. I. [...]
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