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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 13.08.2010

1 Ta 139/10

Normen:
GKG § 42 Abs. 3 S. 1
RVG § 33 Abs. 3
ZPO § 3
GKG § 42 Abs. 3 S. 1
GKG § 48 Abs. 1 S. 1
RVG § 33 Abs. 3

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 09.06.2010 - 2 Ca 2242/09- teilweise wie folgt abgeändert: Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit des [...]
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