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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 22.01.2010

9 Ta 296/09

Normen:
ZPO § 727 Abs. 1
ZPO § 750 Abs. 1
ZPO § 750 Abs. 2
ZPO § 890 Abs. 1
ZPO § 890 Abs. 2
ZPO § 329 Abs. 3
ZPO § 727 Abs. 1
ZPO § 750 Abs. 1
ZPO § 890 Abs. 2

Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz -Auswärtige Kammern Bad Kreuznach- vom 07.10.2009, Az. 5 BV 2005/03, wird zurückgewiesen. Die zulässige sofortige Beschwerde [...]
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