Der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 14.04.2010 - 7 BVGa 8/10 - wird abgeändert: Dem Beteiligten zu 2) wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 € und einer Ordnungshaft im Falle der [...]
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