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LAG Köln - Entscheidung vom 18.08.2010

11 Ta 243/10

Normen:
GKG § 42 Abs. 3 S. 1
ZPO § 3

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 25.05.2010 dahingehend abgeändert, dass der Verfahrensstreitwert 25.216,59 - und der Streitwert des [...]
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