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LAG Köln - Entscheidung vom 31.05.2010

7 Ta 17/10

Normen:
GKG § 42 Abs. 3 S. 1
ZPO § 3
BGB § 779

Auf die sofortige Beschwerde des Klägervertreters hin wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 06.11.2009 teilweise wie folgt abgeändert: Der Streitwert für das Verfahren wird auf 17.235,20 -, der [...]
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