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LAG Hamm - Entscheidung vom 04.08.2010

1 Ta 270/10

Normen:
ZPO § 888
GewO § 109

Die sofortige Beschwerde der Vollstreckungsschuldnerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bocholt vom 12.04.2010 – 2 Ca 621/09 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Wert des Beschwerdegegenstandes: 1.800,-- €. I. [...]
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