Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts in Wetzlar vom 15.09.2009 - 3 Ca 79/09 - abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.000,00 EUR (in Worten: Zweitausend und 00/100 Euro) [...]
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