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LAG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 02.08.2010

7 Ta 203/10

Normen:
GVG § 17a
ArbNErfG § 39
ArbNErfG § 39 Abs. 1
BGB § 280 Abs. 1
BGB § 823 Abs. 1

Fundstellen:
AuR 2011, 130
LAGE § 17a GVG Nr. 11

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 28. April 2010 - 7 Ca 41/10 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. I. Die [...]
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