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LAG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 04.06.2010

6 TaBV 901/10

Normen:
BetrVG § 76 Abs. 2 S. 2
ArbGG § 98 Abs. 1 S. 1
ZPO § 308 Abs. 1 S. 1
BetrVG § 76 Abs. 2 S. 2
ArbGG § 98 Abs. 1 S. 1
ZPO § 308 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
AuR 2010, 485
BB 2010, 1724
DB 2010, 1891
LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 59
ZTR 2010, 493

1. Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 08.04.2010 - 21 BV 4780/10 - dahin geändert, dass zur Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand 'Fälligkeit [...]
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