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KG - Entscheidung vom 05.10.2010

19 WF 138/10

Normen:
GKG § 45 Abs. 1 S. 3

Fundstellen:
FamRZ 2011, 754

Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 10. Juni 2010 teilweise abgeändert: Der Gebührenstreitwert wird auf 3972 € festgesetzt. Außergerichtliche Kosten des [...]
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