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FG Köln - Entscheidung vom 17.03.2010

15 K 1867/09

Normen:
FGO § 138 Abs. 1
ZPO § 93

Fundstellen:
EFG 2010, 1061

Die Kostenentscheidung beruht auf § 138 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung - FGO -. Es entspricht unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands billigem Ermessen, der Behörde als Kläger die Kosten der [...]
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