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FG Hessen - Entscheidung vom 20.09.2010

8 K 2285/09

Normen:
GewStG § 10a
GG Art. 3 Abs. 1

Fundstellen:
DStRE 2011, 305

Die Klägerin betreibt seit Jahren und auch heute noch einen Hotelbetrieb. Aufgrund der in den Vorjahren erklärten Verluste wurde zum 31.12.2005 ein vortragsfähiger Gewerbeverlust in Höhe von EUR festgestellt. Im [...]
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