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FG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 10.03.2010

11 K 62/10

Normen:
AO § 238 Abs. 1 S. 1
AO § 233a
AO § 227
BGB § 242

Fundstellen:
EFG 2010, 1095

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Streitig ist die Höhe der gegen B festgesetzten Hinterziehungszinsen zur Schenkung- und [...]
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