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FG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 21.10.2010

10 V 3325/10

Normen:
FGO § 78

Dem Antragsteller wird Akteneinsicht in der Weise gewährt, dass er die Akten bei der Geschäftsstelle des Finanzgerichts oder eines Gerichts oder einer Behörde seiner Wahl unter Aufsicht eines im öffentlichen Dienst [...]
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