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EuGH - Entscheidung vom 11.03.2010

Rs. C-1/09

Normen:
EG Art. 88 Abs. 3

Fundstellen:
EuZW 2010, 587
NVwZ 2010, 631
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Tenor: 1. Ein nationales Gericht, das nach Art. 88 Abs. 3 EG mit einem Antrag auf Rückforderung einer rechtswidrigen staatlichen Beihilfe befasst wird, kann seine Entscheidung über diesen Antrag nicht aussetzen, bis [...]
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