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EuGH - Entscheidung vom 06.07.2010

Rs. C-306/09

Art. 5 Nr. 3 des Rahmenbeschlusses ist dahin auszulegen, dass er es bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 5 Nr. 1 des Rahmenbeschlusses einem Vollstreckungsstaat erlaubt, die Vollziehung eines Haftbefehls zur [...]
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