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EuGH - Entscheidung vom 07.12.2010

Rs. C-585/08

Normen:
Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2001, L 12, S. 1) Art. 15 Abs. 1 Buchst. c
Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2001, L 12, S. 1) Art. 15 Abs. 3

Fundstellen:
CR 2011, 108
EuZW 2011, 98
MMR 2011, 132
NJW 2011, 505
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
ZIP 2011, 248
ZIP-aktuell 2010, Nr. 340

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 7. Dezember 2010 'Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 15 Abs. 1 Buchst. c und 3 - Zuständigkeit bei Verbrauchersachen - [...]
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