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EuGH - Entscheidung vom 20.05.2010

Rs. C-56/09

Normen:
EG Art. 18
EG Art. 49

Fundstellen:
BFH/NV 2010, 1395
DB 2010, 1160
IStR 2010, 487
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Art. 49 EG ist dahin auszulegen, - dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der Steuerpflichtige die Möglichkeit haben, von der Bruttosteuer die Teilnahmekosten von Hochschullehrgängen an universitären [...]
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