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EuGH - Entscheidung vom 02.03.2010

Rs. C-135/08

Normen:
BayVwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz Bayern) Art. 48 Abs. 1
BayVwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz Bayern) Art. 48 Abs. 2
EG Art. 17
GG Art. 16 Abs. 1
RuStaG § 8 Abs. 1

Fundstellen:
DÖV 2010, 445
EWiR Art. 20 AEUV 1/2010, 373
EWiR Art.20 AEUV 1/2010, 373
NVwZ 2010, 509
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Tenor: Es verstößt nicht gegen das Unionsrecht, insbesondere Art. 17 EG, wenn ein Mitgliedstaat einem Unionsbürger die durch Einbürgerung erworbene Staatsangehörigkeit dieses Mitgliedstaats wieder entzieht, falls die [...]
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