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EuGH - Entscheidung vom 09.12.2010

Rs. C-384/09

1. Art. 63 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung wie den Art. 990 D ff. CGI nicht entgegensteht, die juristischen Personen, die den Sitz ihrer tatsächlichen Geschäftsführung in Frankreich oder seit dem 1. [...]
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