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EuGH - Entscheidung vom 09.12.2010

Rs. C-300/09

Normen:
ARB 1/80 (Beschluß Nr. 1/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation, im Namen der Gemeinschaft geschlossen, gebilligt und bestätigt durch das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei errichtet, das am 12. September 1963 in Ankara von der Republik Türkei einerseits und den Mitgliedstaaten der EWG und der Gemeinschaft andererseits unterzeichnet und durch den Beschluß 64/732/EWG des Rates vom 23. Dezember 1963 (ABl. 1964, Nr. 217, S. 3685) Art. 13

Fundstellen:
NVwZ 2011, 349
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
ZAR 2011, 58

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer) 9. Dezember 2010 'Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Stillhalteklausel des Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates - Verbot für [...]
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