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EuG - Entscheidung vom 09.09.2010

Rs. T-74/08

Normen:
Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden (ABl. 2000, L 18, S. 1) Art. 3 Abs. 1
Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden (ABl. 2000, L 18, S. 1) Art. 5

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Now Pharm AG trägt die Kosten. Rechtlicher Rahmen Damit Patienten mit seltenen Leiden in der Europäischen Gemeinschaft wirksam behandelt werden können, haben das Europäische [...]
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