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EuG - Entscheidung vom 09.09.2010

Rs. T-264/07

Normen:
Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden (ABl. 2000, L 18, S. 1) Art. 3 Abs. 1
Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden (ABl. 2000, L 18, S. 1) Art. 5

Fundstellen:
PharmR 2010, 595
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die CSL Behring GmbH trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA). 3. Das Europäische Parlament trägt seine [...]
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