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EuG - Entscheidung vom 24.06.2010

Rs. T-162/09

Normen:
EuGH-Satzung Art. 40 Abs. 2
EuGH-Satzung Art. 53 Abs. 1

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Das European Industrial Fasteners Institute AISBL wird in der Rechtssache T-162/09 als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge des Rates der Europäischen Union zugelassen. 2. Dem Streithelfer werden durch den [...]
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