BVerfG, Beschluss vom 14.01.2010 - Aktenzeichen 1 BvR 216/07
DRsp Nr. 2010/3168
Wiederholung einer einstweiligen Anordnung
Tenor
Die einstweilige Anordnung vom 8. März 2007, zuletzt wiederholt durch Beschluss vom 29. Juli 2009, wird erneut für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde wiederholt.
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