Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BVerfG - Entscheidung vom 10.06.2010

2 BvR 882/09

BVerfG, Beschluss vom 10.06.2010 - Aktenzeichen 2 BvR 882/09

DRsp Nr. 2010/14554

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 22. Juni 2009, wiederholt durch Beschluss vom 9. Dezember 2009, wird erneut für die Dauer von sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.