BGH, Beschluss vom 13.07.2010 - Aktenzeichen 3 StR 138/10
DRsp Nr. 2010/13957
Wirksame Herausnahme eines unterbliebenen Maßregelausspruchs von einem Revisionsangriff
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 8. Januar 2010 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO ). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Vorinstanz: LG Düsseldorf, vom 08.01.2010
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