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BGH - Entscheidung vom 11.03.2010

1 ARs 1/10

Normen:
StGB § 138 Abs. 1
StGB § 138 Abs. 2

BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - Aktenzeichen 1 ARs 1/10

DRsp Nr. 2010/5464

Verurteilung wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten trotz des Zweifelssatzes bei fortbestehendem Verdacht der Beteiligung an einer in § 138 Abs. 1 und 2 Strafgesetzbuch ( StGB ) bezeichneten Straftat

Der Senat stimmt der Rechtsansicht des anfragenden 5. Strafsenats zu. Er gibt entgegenstehende eigene Rechtsprechung auf.

Normenkette:

StGB § 138 Abs. 1 ; StGB § 138 Abs. 2 ;

Gründe

Der 5. Strafsenat beabsichtigt zu entscheiden:

Auch bei fortbestehendem Verdacht einer Beteiligung an einer in § 138 Abs. 1 oder 2 StGB bezeichneten Katalogtat hindert der Zweifelssatz eine Verurteilung wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten nicht.

Er hat daher bei den anderen Strafsenaten angefragt, ob diese an entgegenstehender Rechtsprechung festhalten.

Der 1. Strafsenat folgt der Rechtsauffassung des anfragenden Senats und gibt eigene entgegenstehende Rechtsprechung auf.