BGH, Beschluss vom 02.03.2010 - Aktenzeichen 4 StR 583/09
DRsp Nr. 2010/5872
Unterbrechung der Verjährungsfrist eines Betrugs durch Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens an den Beschuldigten
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 15. Juli 2009 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO ).
Vorinstanz:
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