BGH, Beschluss vom 24.02.2010 - Aktenzeichen 2 ARs 19/10; 2 AR 16/10
DRsp Nr. 2010/4877
Feststellung der weiteren Zuständigkeit eines Gerichtes mangels Vorliegen der Voraussetzungen des § 42 Abs. 3 S. 1 Jugendgerichtsgesetzes ( JGG )
Die Beschlüsse des Amtsgerichts - Jugendrichter - Bremen vom 16. Juli 2009 und 28. August 2009 werden aufgehoben.
Das Amtsgericht - Jugendrichter - Bremen ist für die Untersuchung und Entscheidung der Sache weiterhin zuständig.
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