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BGH - Entscheidung vom 22.03.2010

II ZR 193/08

Normen:
BGB § 280 Abs. 1 S. 2
ZPO § 167

BGH, Urteil vom 22.03.2010 - Aktenzeichen II ZR 193/08

DRsp Nr. 2010/8889

Fehlerhaftigkeit eines Prospekts aufgrund eines vermittelten Eindrucks eines etwaigen Rechtsanspruchs auf eine Anschlussförderung; Widerlegung der Kausalitätsvermutung durch den Aufklärungspflichtigen bzgl. einer möglichen Nichtbeachtung des unterlassenen Hinweises durch den Anleger

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 26. Zivilsenats des Kammergerichts vom 14. Juli 2008 aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Von Rechts wegen

Normenkette:

BGB § 280 Abs. 1 S. 2; ZPO § 167 ;
Vorinstanz: KG, vom 14.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 26 U 166/07
Vorinstanz: LG Berlin, vom 22.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 36 O 24/07