BGH, Anerkenntnisurteil vom 20.04.2010 - Aktenzeichen VIII ZR 149/08
DRsp Nr. 2010/9187
Beendigung einer Vertragsvereinbarung durch wirksamen Widerruf der Willenserklärung
Tenor
Es wird festgestellt, dass die zwischen den Parteien geschlossene Vertragsvereinbarung "K. Strom & Gas" durch wirksamen Widerruf der Willenserklärung des Klägers vom 27. Januar 2007 beendet worden ist.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 229,30 € zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Vorinstanz: AG Aachen, vom 22.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 80 C 124/07
Vorinstanz: LG Aachen, vom 16.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 5 S 233/07
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