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BGH - Entscheidung vom 20.04.2010

VIII ZR 149/08

Normen:
§ 307 ZPO
ZPO § 307

BGH, Anerkenntnisurteil vom 20.04.2010 - Aktenzeichen VIII ZR 149/08

DRsp Nr. 2010/9187

Beendigung einer Vertragsvereinbarung durch wirksamen Widerruf der Willenserklärung

Tenor

Es wird festgestellt, dass die zwischen den Parteien geschlossene Vertragsvereinbarung "K. Strom & Gas" durch wirksamen Widerruf der Willenserklärung des Klägers vom 27. Januar 2007 beendet worden ist.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 229,30 € zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Normenkette:

ZPO § 307 ;
Vorinstanz: AG Aachen, vom 22.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 80 C 124/07
Vorinstanz: LG Aachen, vom 16.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 5 S 233/07