BAG, Urteil vom 17.11.2010 - Aktenzeichen 10 AZR 396/09
Personalgestellung nach Auflösung der Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen; Verfassungsmäßigkeit der Personalgestellungsregelung; Fehlende Mitbestimmungsmöglichkeit mangels Versetzung; Schutzfunktion des aufgrund eines Punkteschemas erstellten Zuordnungsplans
Durch das VersÄmtEinglG sind die bei den aufgelösten Versorgungsämtern in Nordrhein-Westfalen Beschäftigten kraft Gesetzes zu anderen Landesbehörden versetzt oder im Wege der Personalgestellung kommunalen Körperschaften unter Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zum Land zur Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung gestellt worden. Diese Regelungen sind mit höherrangigem Recht vereinbar. Eines Rückgriffs auf eine vertragliche oder tarifliche Rechtsgrundlage bedurfte es auch im Fall der Personalgestellung nicht.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. März 2009 - 11 Sa 1616/08 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Normenkette:
GG Art. 9 Abs. 3 ; GG Art. 12 Abs. 1 ; GG Art. 20 Abs. 1 ; GG Art. 70 Abs. 1 ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 ; GG Art. 75 Abs. 1 Nr. 1 ; Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (VersÄmtEinglG) § 1; Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (VersÄmtEinglG) § 5 Abs. 1; Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (VersÄmtEinglG) § 10; Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (VersÄmtEinglG) § 20 Abs. 1; Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (VersÄmtEinglG) § 20 Abs. 4; Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (VersÄmtEinglG) § 23 Abs. 6 i.V.m. Anlage 2; AGG § 1; AGG § 3 Abs. 1; AGG § 3 Abs. 2; AÜG § 9 Nr. 1 ; AÜG § 10 Abs. 1 S. 1; BGB § 613 S. 2; BGB § 613a; GewO § 106 ; Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ( LPVG NW ) § 66 Abs. 8 ; Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ( LPVG NW ) § 72 Abs. 1 Nr. 5 ; Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ( LPVG NW ) § 72 Abs. 2 Nr. 5 ; Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) § 4 Abs. 3; Protokollerklärung Nr. 2 zu § 4 Abs. 1, Protokollerklärung zu § 4 Abs. 3; ZPO § 313a;Hinweise des Senats:
(Teilweise) Parallelentscheidung zu führender Sache - 10 AZR 182/09 -