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BAG - Entscheidung vom 21.04.2010

10 AZR 304/09

Normen:
ZPO § 313a
Bundes-Angestelltentarifvertrag ( BAT) § 33 Abs. 2
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) § 19 Abs. 5
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) § 2
ZPO § 313a

BAG, Urteil vom 21.04.2010 - Aktenzeichen 10 AZR 304/09

DRsp Nr. 2011/929

Anspruch auf die sog. Baustellenzulage [§ 33 Abs. 2 BAT] nach Außerkrafttreten des BAT

Die nach § 33 Abs. 2 BAT zu zahlende Baustellenzulage ist mit Inkrafttreten des TV-L ersatzlos weggefallen. § 19 Abs. 5 Satz 2 TV-L ordnet nicht die Fortgeltung von § 33 Abs. 2 BAT an.

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 3. März 2009 - 5 Sa 398/08 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Bundes-Angestelltentarifvertrag ( BAT ) § 33 Abs. 2 ; Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) § 19 Abs. 5; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) § 2; ZPO § 313a;

Entscheidungsgründe:

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet, § 313a ZPO .

Hinweise des Senats:

Parallelentscheidung zu führender Sache - 10 AZR 303/09 -

Vorinstanz: LAG Schleswig-Holstein, vom 03.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 398/08
Vorinstanz: ArbG Elmshorn, vom 02.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 691 e/08