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VGH Hessen - Entscheidung vom 16.07.2009

1 A 826/09.Z

Normen:
BeamtVG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
BeamtVG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
VwGO § 124 Abs. 2

Fundstellen:
DÖV 2009, 867
ZBR 2010, 283

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 12. Februar 2009 - 1 K 1561/05.DA - wird abgelehnt. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. [...]
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