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VGH Hessen - Entscheidung vom 14.01.2009

9 A 1622/08.Z

Normen:
AufenthG § 53 Nr. 1
AufenthG § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
AufenthG § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 4
AufenthG § 56 Abs. 1 S. 2
AufenthG § 56 Abs. 1 S. 4
EMRK Art. 8
GG Art. 6

Fundstellen:
ZAR 2009, 236

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 19. Juni 2008 - 7 E 2409/07 - wird abgelehnt. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. Der Wert [...]
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