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SchlHOLG - Entscheidung vom 10.02.2009

16 W 18/09

Normen:
ZPO § 412
ZPO § 485
ZPO § 492
ZPO § 567
ZPO § 572
ZPO § 412
ZPO § 485
ZPO § 492
ZPO § 567
ZPO § 572

Fundstellen:
MDR 2009, 1304
OLGReport-Schleswig 2009, 271

Die sofortige Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Beschwerdewert von 10.000,00 €. Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der [...]
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