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SchlHOLG - Entscheidung vom 18.09.2009

5 U 52/09

Normen:
BGB § 123
BGB § 280
BGB § 311 Abs. 2
BGB § 488
VerbrKG § 9 Abs. 1
VerbrKG § 9 Abs. 3
BGB § 123
BGB § 280
BGB § 311 Abs. 2
BGB § 488
VerbrKG § 9 Abs. 1
VerbrKG § 9 Abs. 3

Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2009, 902

I. Der Beklagte wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO darauf hingewiesen, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg bietet, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung [...]
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