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OVG Sachsen - Entscheidung vom 20.08.2009

5 E 70/09

Normen:
RVG § 33
RVG § 23 Abs. 2
RVG § 33 Abs. 1

Fundstellen:
NVwZ-RR 2010, 207

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 343,92 € festgesetzt. Die Festsetzung des Gegenstandswerts für das Beschwerdeverfahren auf Antrag der Beklagten beruht auf § 33 Abs. 1 [...]
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