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OVG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 04.02.2009

2 M 2/09

Normen:
VwGO § 60 Abs. 1
VwGO § 146 Abs. 4

Die - fristgerecht eingelegte - Beschwerde ist unzulässig geworden und daher gemäß § 146 Abs. 4 Satz 4 VwGO zu verwerfen, weil die Beschwerdebegründung nicht fristgerecht beim Oberverwaltungsgericht eingegangen ist. [...]
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