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OVG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 20.05.2009

2 O 22/09

Normen:
VwGO § 75
VwGO § 91

Fundstellen:
NVwZ-RR 2009, 744

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat zu Recht angenommen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO i. V. m. § 114 ZPO ), da [...]
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