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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 29.09.2009

1 C 10970/08.OVG

Normen:
VwGO § 162 Abs. 1
VwGO § 162 Abs. 2 S. 1
RVG § 2 Abs. 3

Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 6. Mai 2009 wird teilweise geändert. Die von der Antragsgegnerin an die Antragstellerin zu erstattenden Kosten des verwaltungsgerichtlichen [...]
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