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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 26.03.2009

8 C 10729/08.OVG

Normen:
BauGB § 1 Abs. 7
BauGB § 1 a Abs. 2
BauGB § 55
LBauO § 3 Abs. 3 Satz 1
16. BImSchV

Fundstellen:
NVwZ-RR 2009, 673

Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Kosten der Vollstreckung durch [...]
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