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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 26.11.2009

14 A 131/08

Normen:
StrRG § 3 Abs. 1 NRW

Fundstellen:
DVBl 2010, 323
DÖV 2010, 366

Der Antrag wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Zulassungsverfahren auf 204,58 Euro festgesetzt. Der Zulassungsantrag hat keinen [...]
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