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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 07.10.2009

15 B 820/09

Normen:
VwGO § 78 Abs. 1 Nr. 2
VwGO § 80 Abs. 1 S. 1
VwGO § 80 Abs. 5

Es wird festgestellt, dass sich die Hauptsache erledigt hat. Der angegriffene Beschluss ist wirkungslos. Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt der Antragsgegner. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird [...]
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