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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 28.10.2009

13a F 11/09

Normen:
VwGO § 99 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
DVBl 2010, 323
DÖV 2010, 372
NuR 2010, 298

Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten dieses Zwi-schenverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1). Der Streitwert für das Zwischenverfahren wird auf 5.000,-- [...]
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