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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 20.05.2009

19 B 1362/08

Normen:
GG Art. 4 Abs. 1
GG Art. 4 Abs. 2
GG Art. 6 Abs. 2
GG Art. 7 Abs. 1
SchulG § 43 Abs. 3 NRW

Fundstellen:
SchuR 2009, 90
DVBl 2009, 992

Die Beschwerden werden zurückgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten der Beschwerdeverfahren. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren 19 B 1362/08 wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Die [...]
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