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OVG Niedersachsen - Entscheidung vom 28.10.2009

1 OA 222/09

Normen:
GKG § 52
GKG § 61
GKG § 52 Abs. 1

Fundstellen:
BauR 2010, 206
DÖV 2010, 152

Die Beschwerde, mit der der Antragsteller eine Herabsetzung des vom Verwaltungsgericht auf 1.000 EUR festgesetzten Streitwerts auf 50 EUR, höchstens 250 EUR anstrebt, hat keinen Erfolg. In seinem Antrag auf vorläufigen [...]
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